Damit wird sichergestellt, dass die rechtlichen Anforderungen (GDA Leitlinie zur Gefährdungsbeurteilung etc.) quasi automatisch erfüllt werden. Dies ist bei der bis heute üblichen, manuellen
Vorgehensweise nicht gewährleistet.
Insbesondere ist die komplette Durchführung aller Prozessschritte für jeden Arbeitsbereich - zugeordnet dem jeweiligen Abteilungsleiter - und aufgefächert für alle
ausgeübten Tätigkeiten nur mit einer standardisierten Software sichergestellt. Die GDA-Leitlinie vom 11.06.2008 legt folgenden workflow fest:
- 1. Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten, > gemäß Betriebsorganisation.
- 2. Ermitteln der Gefährdungen, > mit Faktor (Notensystem), für jede Tätigkeit .
- 3. Beurteilen der Gefährdungen.
- 4. Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik
(bei diesem Schritt ist die Rangfolge der Schutzmaßnahmen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz zu beachten).
- 5. Durchführung der Maßnahmen.
- 6. Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen.
- 7. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung
(insbesondere Anpassung im Falle geänderter betrieblicher Gegebenheiten - § 3 ArbSchG).